Ab 15 kg sind Kindersitze der Gruppe II (15–25 kg) oder mitwachsende Modelle der Gruppen II/III (15–36 kg) gesetzlich vorgeschrieben — entscheidend ist, dass der Sitz nach ECE R129 (i-Size) oder ECE R44/04 zugelassen ist und das Kind mit dem Fahrzeuggurt über eine normkonforme Gurtführung gesichert wird.

Ab etwa 15 kg — was ungefähr dem dritten bis vierten Lebensjahr entspricht — wechseln Kinder in eine neue Rückhalteklasse. Der 5-Punkt-Gurt des Vorgängersitzes entfällt, stattdessen führt der normale Fahrzeuggurt durch spezielle Schlaufen am Kindersitz. Gesetzliche Grundlage ist § 21 StVO: Kinder unter 150 cm Körpergröße müssen in einem geeigneten, zugelassenen Rückhaltesystem sitzen. Das E-Prüfzeichen auf der Sitzrückseite belegt die gültige Zulassung.

  • Gesetzliche Pflicht: Kindersitz für alle Kinder unter 150 cm Körpergröße, geregelt in § 21 StVO.
  • Gruppe II nach ECE R44/04 deckt 15–25 kg ab; Gruppe III 22–36 kg — mitwachsende Sitze kombinieren beide.
  • ECE R129 (i-Size) klassifiziert nach Körpergröße statt Gewicht: ab ca. 100 cm Körpergröße für Gruppe II/III-Bereich.
  • Ab Gruppe II wird der Fahrzeuggurt verwendet; der 5-Punkt-Gurt des Kindersitzes wird nicht mehr genutzt.
  • XOMAX-Modelle wie der XL-313 decken den Bereich 15–36 kg ab und tragen das E-Prüfzeichen nach gültiger Norm.